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§ 1 SEFFV

Anspruch auf unentgeltliche Beförderung in öffentlichen Eisenbahnen

Der Bund ermöglicht Soldatinnen und Soldaten den Bezug eines Fahrscheins für eine unentgeltliche Beförderung in öffentlichen Eisenbahnen bei Privatfahrten, sofern die Soldatinnen und Soldaten während der Beförderung Uniform tragen und ihren Truppenausweis auf Verlangen vorzeigen.

Soldaten-Eisenbahnfreifahrscheinverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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