Diese Verordnung tritt am 1. September 1993 in Kraft.
(2)
Die auf Grund des § 122 der Handwerksordnung weiter anzuwendenden Vorschriften sind, soweit sie Gegenstände dieser Verordnung regeln, nicht mehr anzuwenden.
Segelmachermeisterverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle