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§ 2 SEIVerfMAusbV

Ausbildungsdauer, Fachrichtungen

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Für das dritte Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen

  1. 1.

    Baustoffe,

  2. 2.

    Transportbeton,

  3. 3.

    Gipsplatten oder Faserzement,

  4. 4.

    Kalksandsteine oder Porenbeton,

  5. 5.

    vorgefertigte Betonerzeugnisse,

  6. 6.

    Asphalttechnik

gewählt werden.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker/zur Verfahrensmechanikerin in der Steine- und Erdenindustrie · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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