Gesetze › ServicefahrerAusbV § 2 ServicefahrerAusbV Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Verordnung über die Berufsausbildung zum Servicefahrer/zur Servicefahrerin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes § 3 Zielsetzung der Berufsausbildung