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§ 3 SGB3EntGRuhV

Diese Verordnung gilt nicht für das Kurzarbeitergeld.

Verordnung über das Ruhen von Entgeltersatzleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch bei Zusammentreffen mit Versorgungsleistungen der Sonderversorgungssysteme · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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