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SGB XII

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 2d G v. 24.7.2026 I Nr. 228 · Quelle

Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften
Zweites Kapitel Leistungen der Sozialhilfe
Erster Abschnitt Grundsätze der Leistungen
Zweiter Abschnitt Anspruch auf Leistungen
Drittes Kapitel Hilfe zum Lebensunterhalt
Erster Abschnitt Leistungsberechtigte, notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze
Zweiter Abschnitt Zusätzliche Bedarfe
Dritter Abschnitt Bildung und Teilhabe
Vierter Abschnitt Bedarfe für Unterkunft und Heizung
Fünfter Abschnitt Gewährung von Darlehen
Sechster Abschnitt Einschränkung von Leistungsberechtigung und -umfang
Siebter Abschnitt Verordnungsermächtigung
Viertes Kapitel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Erster Abschnitt Grundsätze
Zweiter Abschnitt Verfahrensbestimmungen
Dritter Abschnitt Erstattung und Zuständigkeit
Fünftes Kapitel Hilfen zur Gesundheit
Sechstes Kapitel (weggefallen)
Siebtes Kapitel Hilfe zur Pflege
Achtes Kapitel Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Neuntes Kapitel Hilfe in anderen Lebenslagen
Zehntes Kapitel Vertragsrecht
Elftes Kapitel Einsatz des Einkommens und des Vermögens
Erster Abschnitt Einkommen
Zweiter Abschnitt Einkommensgrenzen für die Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel
Dritter Abschnitt Vermögen
Vierter Abschnitt Einschränkung der Anrechnung
Fünfter Abschnitt Verpflichtungen anderer
Sechster Abschnitt Verordnungsermächtigungen
Zwölftes Kapitel Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe
Erster Abschnitt Sachliche und örtliche Zuständigkeit
Zweiter Abschnitt Sonderbestimmungen
Dreizehntes Kapitel Kosten
Erster Abschnitt Kostenersatz
Zweiter Abschnitt Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe
Dritter Abschnitt Sonstige Regelungen
Vierzehntes Kapitel Verfahrensbestimmungen
Fünfzehntes Kapitel Statistik
Erster Abschnitt Bundesstatistik für das Dritte und Fünfte bis Neunte Kapitel
Zweiter Abschnitt Bundesstatistik für das Vierte Kapitel
Dritter Abschnitt Verordnungsermächtigung
Sechzehntes Kapitel Übergangs- und Schlussbestimmungen
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