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SGBXIVBSchAV
SGBXIV-Berufsschadensausgleichsverordnung
Abschnitt 1 Grundsätzliches
- § 1Begriffsbestimmungen
- § 2Grundlagen für die Ermittlung des Durchschnittseinkommens nach § 89 Absatz 3 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch
Abschnitt 2 Zuordnung
- § 3Allgemeine Zuordnung
- § 4Zuordnung in besonderen Fällen
- § 5Zuordnung und Regelung bei mehreren Tätigkeiten oder bei Führen eines gemeinsamen Haushaltes
- § 6Zuordnung bei Nachschaden gemäß § 89 Absatz 8 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch sowie bei berücksichtigungsfähigem Schaden nach einem Nachschaden
Abschnitt 3 Derzeitiges Einkommen gemäß § 89 Absatz 2 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch
- § 7Zusammensetzung
- § 8Besonderheiten bei der Berücksichtigung einzelner Einkommen
- § 9Einkommen bei Nachschaden gemäß § 89 Absatz 8 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch
- § 10Vergleichswert als fiktives Altersersatzeinkommen
- § 11Nicht zu berücksichtigende Einnahmen
Abschnitt 4 Schlussbestimmung