Gesetze › SGGÄndG 5 Art. 4 SGGÄndG 5 Inkrafttreten (1) (2) Im übrigen tritt das Gesetz am ersten Tage des zweiten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft. Fünftes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle Art. 3 Änderung der Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Mahnverfahren bei Gerichten, die das Verfahren maschinell bearbeiten