Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung kann den Wortlaut des Sozialgerichtsgesetzes in der beim Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Sechstes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle