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§ 3 SHStatG1985AussV

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Verordnung zur Aussetzung statistischer Erhebungen im Bereich der Jugendhilfe im Jahre 1985 nach dem Gesetz über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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