Gesetze › SHV § 5 SHV Antragsfrist Der Antrag kann nur bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung der Teilnahme an einer der in § 1 Absatz 1 genannten Maßnahmen gestellt werden. Soldaten-Haushaltshilfen-Verordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 4 Inhalt des Antrags und erforderliche Nachweise § 6 Behördliches Verfahren