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§ 8 SichLVFinV

Ergebnisse des Sicherungsfonds

Überschüsse des Sicherungsfonds werden im Folgejahr an die Mitglieder im Verhältnis ihrer Ist-Beteiligungen am Ende des betreffenden Geschäftsjahres ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt spätestens einen Monat nach Feststellung des Jahresabschlusses des Sicherungsfonds.

Verordnung über die Finanzierung des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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