Die notwendigen Kosten der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen für den Wechsel in den öffentlichen Dienst im Sinne des § 1 werden vom Bund bis zum 31. Dezember 2017 übernommen.
Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle