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§ 4 SKPersStruktAnpG

Kosten der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen

Die notwendigen Kosten der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen für den Wechsel in den öffentlichen Dienst im Sinne des § 1 werden vom Bund bis zum 31. Dezember 2017 übernommen.

Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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