Gesetze › SodEGVerlV § 2 SodEGVerlV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sozialdienstleister-Einsatzgesetz-Verlängerungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Verlängerung des Zeitraums für den besonderen Sicherstellungsauftrag nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz