Gesetze › SokaSiG 2 › Abschnitt 7 Bäckerhandwerk § 30 SokaSiG 2 Betrieblicher Anwendungsbereich Die §§ 28 und 29 gelten nicht für Betriebe, die Mitglied einer Konditorinnung sind. Zweites Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 29 Einzug der Beiträge für die Aus- und Weiterbildung im Bäckerhandwerk § 31 Zusatzversorgung in der Brot- und Backwarenindustrie