Personen, die zu einer Einberufung zum Wehrdienst nach Maßgabe des Wehrpflichtgesetzes heranstehen oder die sich um die Begründung eines Wehrdienstverhältnisses auf Grund freiwilliger Verpflichtung bewerben.
Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle