§ 9 SoldGG
Personalwerbung; Dienstpostenbekanntgabe
Anzeigen der Personalwerbung sowie Dienstposten für Soldatinnen und Soldaten dürfen nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 bekannt gegeben werden.
Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle