Gesetze › SolZG § 1 SolZG Erhebung eines Solidaritätszuschlags Zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer wird ein Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe erhoben. Solidaritätszuschlaggesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Abgabepflicht