Gesetze › SonnenblV § 3 SonnenblV Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Verordnung über besondere Anforderungen an Saatgut von Sonnenblumen im Rahmen der Saatgutanerkennung 2009 · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2