Die auf Grund des Bundessozialhilfegesetzes erlassenen Rechtsverordnungen gelten weiter und können nach Maßgabe der in diesem Gesetz vorgesehenen Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen geändert und aufgehoben werden.
Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle