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Art. 1 SozSichAbkSVKG

Folgenden in Berlin am 12. September 2002 unterzeichneten zwischenstaatlichen Übereinkünften wird zugestimmt:

  1. 1.

    dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Slowakischen Republik über Soziale Sicherheit,

  2. 2.

    der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens vom 12. September 2002 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Slowakischen Republik über Soziale Sicherheit.

Das Abkommen und die Durchführungsvereinbarung werden nachstehend veröffentlicht.

Gesetz zu dem Abkommen vom 12. September 2002 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Slowakischen Republik über Soziale Sicherheit · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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