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§ 14 SparSichSaarG

Form der Gutschrift bei Bausparguthaben

Beruht der Anspruch auf Leistung gegen den Bund auf einem Bausparguthaben, so wird die Gutschrift auf dem Bausparkonto erteilt. Satz 1 gilt entsprechend für Guthaben bei der Stiftung für Wohnungsbau der Bergarbeiter.

Gesetz zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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