§ 1 SpielzHerstAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Spielzeughersteller/Spielzeugherstellerin wird staatlich anerkannt.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Spielzeughersteller/zur Spielzeugherstellerin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle