§ 1 Sport/FitnessAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Sport- und Fitnesskaufmann/Sport- und Fitnesskauffrau wird nach § 4 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle