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Anlage 2 Sport/FitnessAusbV
(zu § 3 Abs. 1 Satz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau - Zeitliche Gliederung -
(Fundstelle: BGBl. I 2007, 1260 - 1261)
Während der gesamten Ausbildungszeit sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition aus
- Abschnitt A Nr. 1
Sport und Bewegung
- Abschnitt A Nr. 1
zu vermitteln.
Erstes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 2.1
Betriebliche Ablauforganisation, Qualitätssicherung, Lernziele a und b,
- Abschnitt A Nr. 2.2
Leistungsangebote, Lernziele a und b,
- Abschnitt B Nr. 1.1
Stellung, Rechtsform und Struktur,
- Abschnitt B Nr. 1.2
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis c,
- Abschnitt B Nr. 1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- Abschnitt B Nr. 2.1
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und b,
- Abschnitt B Nr. 2.2
Arbeitsorganisation, Lernziele a und b,
- Abschnitt A Nr. 2.1
zu vermitteln.
In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 2.1
Betriebliche Ablauforganisation, Qualitätssicherung, Lernziele c und d,
- Abschnitt A Nr. 2.2
Leistungsangebote, Lernziel c,
- Abschnitt A Nr. 6.1
Rechnungsvorgänge und Kalkulation, Lernziele a und b,
- Abschnitt B Nr. 1.2
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele d und e,
- Abschnitt B Nr. 1.4
Umweltschutz,
- Abschnitt B Nr. 2.1
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele c bis e,
- Abschnitt B Nr. 2.2
Arbeitsorganisation, Lernziele c und d,
- Abschnitt A Nr. 2.1
zu vermitteln.
In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 2.2
Leistungsangebote, Lernziele d und e,
- Abschnitt A Nr. 3.2
Verkauf, Lernziele a und b,
- Abschnitt A Nr. 5
Technischer Betriebsablauf, Betriebssicherheit,
- Abschnitt A Nr. 6.1
Rechnungsvorgänge und Kalkulation, Lernziele c und d,
- Abschnitt B Nr. 2.4
Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele a bis d,
- Abschnitt A Nr. 2.2
zu vermitteln.
Zweites Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 2.2
Leistungsangebote, Lernziel f,
- Abschnitt A Nr. 2.3
Beschaffung, Lernziele a und b,
- Abschnitt A Nr. 3.1
Märkte und Zielgruppen, Lernziele a bis c,
- Abschnitt A Nr. 3.2
Verkauf, Lernziele c und d,
- Abschnitt A Nr. 3.3
Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Lernziele a und b,
- Abschnitt B Nr. 2.3
Teamarbeit und Kooperation, Lernziele a bis d,
- Abschnitt B Nr. 2.4
Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele e und f,
- Abschnitt A Nr. 2.2
zu vermitteln.
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 2.3
Beschaffung, Lernziele c und d,
- Abschnitt A Nr. 3.1
Märkte und Zielgruppen, Lernziel d,
- Abschnitt A Nr. 3.2
Verkauf, Lernziel e,
- Abschnitt A Nr. 3.3
Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Lernziel c,
- Abschnitt A Nr. 4
Planung und Organisation von Veranstaltungen, Lernziele a und b,
- Abschnitt B Nr. 2.3
Teamarbeit und Kooperation, Lernziel e,
- Abschnitt B Nr. 2.4
Kundenorientierte Kommunikation, Lernziel g,
- Abschnitt A Nr. 2.3
zu vermitteln.
In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 2.1
Betriebliche Ablauforganisation, Qualitätssicherung, Lernziel e,
- Abschnitt A Nr. 2.3
Beschaffung, Lernziel e,
- Abschnitt A Nr. 3.1
Märkte und Zielgruppen, Lernziel e,
- Abschnitt A Nr. 3.3
Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Lernziele d bis f,
- Abschnitt A Nr. 4
Planung und Organisation von Veranstaltungen, Lernziele c bis e,
- Abschnitt A Nr. 6.1
Rechnungsvorgänge und Kalkulation, Lernziel e,
- Abschnitt A Nr. 2.1
zu vermitteln.
Drittes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 6.2
Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele a bis d,
- Abschnitt A Nr. 6.3
Controlling, Lernziel a,
- Abschnitt A Nr. 6.2
zu vermitteln.
In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus
- Abschnitt A Nr. 6.2
Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele e bis g,
- Abschnitt A Nr. 6.3
Controlling, Lernziel b,
- Abschnitt A Nr. 6.2
zu vermitteln.
In einem Zeitraum von drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition aus
- Abschnitt A Nr. 7
Personalwirtschaft
- Abschnitt A Nr. 7
zu vermitteln.