§ 1 SportfAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Sportfachmann/Sportfachfrau wird nach § 4 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/zur Sportfachfrau · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle