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Anlage 7 StandAG

(zu § 24 Absatz 5) Kriterium zur Bewertung der Gasbildung

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1095)

Die Gasbildung soll unter Endlagerbedingungen möglichst gering sein. Indikator hierfür ist das Wasserangebot im Einlagerungsbereich nach der unten stehenden Tabelle.

Bewertungsrelevante Eigenschaft des KriteriumsBewertungsgröße beziehungsweise Indikator des KriteriumsWertungsgruppe
günstigbedingt günstigweniger günstig
GasbildungWasserangebot im Einlagerungsbereichtrockenfeucht und dicht (Gebirgsdurchlässigkeit < 10–11 m/s)feucht

Standortauswahlgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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