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Anlage Stanz/UmfMechAusbV
(zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Stanz- und Umformmechaniker und zur Stanz- und Umformmechanikerin
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 644 - 647)
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
| 1. bis 18. Monat | 19. bis 36. Monat | |||
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| 1 | Herstellen von Bauteilen; Montieren und Demontieren von Baugruppen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1) | a)Materialien hinsichtlich ihrer Eigenschaften und Verwendung auswählenb)Werkzeuge und Spannzeuge auswählen, Werkstücke ausrichten und spannenc)Werkstücke aus unterschiedlichen Werkstoffen durch manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren herstellend)Bauteile, auch aus unterschiedlichen Werkstoffen, zu Baugruppen fügene)Montage- und Demontagepläne anwendenf)Bauteile und Baugruppen lage- und funktionsgerecht montiereng)Baugruppen demontieren und kennzeichnen | 24 | |
| h)Eigenschaften von Werkstoffen, insbesondere für Werkzeuge, und deren Veränderungen beurteilen | 4 | |||
| 2 | Vorbereiten der Produktion (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) | a)Material auf Vollständigkeit und Qualität prüfenb)Handhabungs- und Materialflusssysteme einrichtenc)Hilfs- und Betriebsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen und einsetzend)Material zur Zuführeinheit transportieren und ausrichtene)Richt- und Vorschubsysteme vorbereiten und einstellen, Steuerung aktivieren | 6 | |
| 3 | Einrichten und Inbetrieb- nehmen von Stanz- und Umformmaschinen und -anlagen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3) | a)Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachtenb)Materialzuführ- und Abführeinrichtungen anbringen und einstellen, Material zuführenc)Stanz- und Umformwerkzeuge zum Einbau vorbereitend)Werkzeugeinbauraum und Werkzeuge reinigene)Werkzeuge, insbesondere auf Verschleiß und Beschädigung, sichtprüfenf)Werkzeuge und Werkzeugkomponenten einbauen, ausrichten, justieren und befestigen | 18 | |
| g)Sicherheitseinrichtungen, Zusatzaggregate und Komponenten zur Prozessüberwachung montieren, justieren und erprobenh)Fertigungsdaten von Maschinen und Anlagen ermitteln, Produktionsparameter einstellen, Programmdaten eingebeni)Werkzeug- und Prozessüberwachungssysteme aktivierenj)Produktion anfahren; Probelauf durchführen, Musterteile prüfenk)Produktionsablauf für Serienfertigung optimieren | 18 | |||
| 4 | Überwachen, Steuern und Optimieren von Produktionsprozessen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4) | a)Materialfluss sicherstellenb)Regelungs- und Steuerungssysteme in ihren Funktionen unterscheiden | 6 | |
| c)Funktionsfähigkeit von Stanz- und Umformmaschinen und -anlagen durch Steuern, Regeln und Überwachen der Arbeitsbewegungen und deren Zusatzfunktionen sicherstellend)Fertigungsparameter optimierene)Störungs- und Fehlerursachen feststellen, die Möglichkeit ihrer Beseitigung beurteilen und die Instandsetzung durchführen oder veranlassen | 16 | |||
| 5 | Anschlagen, Sichern und Transportieren (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5) | a)Transportgüter anschlagen und sichernb)Schrottabführungen platzierenc)Abführungen für Fertigteile platzierend)Trägersysteme für Produkte am Band platzierene)Produkte entnehmen, reinigen und zur Weiterbearbeitung vorbereiten | 6 | |
| f)Nachbehandlung veranlasseng)Qualitätssicherung und Nachverfolgbarkeit sicherstellenh)Produkte für den Versand kennzeichnen und vorbereiten | 6 | |||
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
| 1. bis 18. Monat | 19. bis 36. Monat | |||
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| 1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1) | a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen | ||
| 2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2) | a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläuternb)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklärenc)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln | |
| 3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3) | a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | ||
| 4 | Umweltschutz (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | ||
| 5 | Betriebliche und technische Kommunikation (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 5) | a)Informationsquellen auswählen, Informationen beschaffen und bewertenb)technische Zeichnungen und Stücklisten auswerten und anwenden sowie Skizzen anfertigenc)Dokumente sowie technische Unterlagen und berufsbezogene Vorschriften zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwenden | 8 | |
| d)Betriebsdaten-Informations-Systeme handhaben, Daten und Dokumente unter Berücksichtigung des Datenschutzes pflegen, sichern und archivierene)Gespräche mit Kunden und Vorgesetzten situationsgerecht und zielorientiert führenf)Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, englische Fachbegriffe in der Kommunikation anwendeng)Informationen auch aus englischsprachigen technischen Unterlagen und Dateien entnehmen und verwendenh)Teambesprechungen durchführen, Ergebnisse dokumentieren und präsentieren, kulturelle Identitäten berücksichtigeni)Konflikte erkennen, zur Konfliktlösung beitragen | 14 | |||
| 6 | Planen und Organisieren der Arbeit (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 6) | a)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichtenb)Werkzeuge und Materialien termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellenc)Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung technologischer, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planend)Instrumente zur Auftragsabwicklung sowie der Terminverfolgung anwendene)unterschiedliche Lerntechniken anwendenf)Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen | 10 | |
| g)Aufgaben im Team planenh)betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerteni)Lösungsvarianten prüfen, darstellen und deren Wirtschaftlichkeit vergleichenj)eigene Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen | 8 | |||
| 7 | Durchführen von qualitäts- sichernden Maßnahmen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 7) | a)Maschinendaten in betriebliche Datensysteme einpflegen und auswertenb)Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellenc)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragend)produktionsrelevante Daten erfassen, beurteilen und dokumentierene)Wartungsintervalle beachten, Inspektion und Wartung durchführen oder veranlassenf)betriebliches Qualitätssicherungssystem anwenden | 12 | |