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§ 1 StBAPO
Gegenstand der Verordnung
Diese Verordnung regelt
- 1.
den Vorbereitungsdienst in der Steuerverwaltung der Länder
- a)
für die Laufbahn des einfachen Dienstes,
- b)
für die Laufbahn des mittleren Dienstes und
- c)
für die Laufbahn des gehobenen Dienstes,
- a)
- 2.
das Verfahren für den Aufstieg in der Steuerverwaltung der Länder
- a)
in den mittleren Dienst,
- b)
in den gehobenen Dienst und
- c)
in den höheren Dienst,
- a)
- 3.
die Einführung in die Aufgaben des höheren Dienstes in der Steuerverwaltung der Länder sowie
- 4.
die Einrichtung und die Aufgaben des Koordinierungsausschusses.