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§ 3 StBAPO

Abschluss

Nach Ablauf des Vorbereitungsdienstes stellt die oder der unmittelbare Dienstvorgesetzte der Beamtin oder des Beamten fest, ob das Ziel des Vorbereitungsdienstes erreicht worden ist.

Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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