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Anlage 15 StBAPO

(zu § 60) Beurteilung in den berufspraktischen Studienzeiten für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1952)

Finanzamt

Beurteilung

von
Dienst- oder AmtsbezeichnungVor- und Familienname

in den berufspraktischen Studienzeiten

1.Leistungen in der praktischen Ausbildung (insbesondere Brauchbarkeit der Arbeitsergebnisse, Arbeitssorgfalt, Arbeitstempo):
2.Befähigung (insbesondere Fachkenntnisse, mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit):
3.Eignung (insbesondere Initiative, Arbeitsbereitschaft):
4.Leistungen in den Ausbildungsarbeitsgemeinschaften (insbesondere Mitarbeit und Fähigkeit, die theoretischen Fachkenntnisse praktisch umzusetzen):
5.Ergänzende Bemerkungen (u. a. Eigenschaften, Interessen, besondere Kenntnisse, Fähigkeiten):
6.Gesamturteil:
NotenpunktzahlNote
Ort, DatumOrt, Datum
Amtsleitung des FinanzamtesAusbildungsleitung
Kenntnis genommen:
Ort, Datum
Vor- und Familienname der beurteilten Person

Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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