Die Prüfungsausschüsse entscheiden mit Stimmenmehrheit.
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Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle