Gesetze › StBerFAngEignV § 2 StBerFAngEignV Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2005 in Kraft. Verordnung über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung der Fachangestellten im Bereich der Steuerberatung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1