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§ 2 StBGebV

Sinngemäße Anwendung der Verordnung

Ist in dieser Verordnung über die Gebühren für eine Berufstätigkeit des Steuerberaters nichts bestimmt, so sind die Gebühren in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung zu bemessen.

Steuerberatervergütungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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