Gesetze › StBGebV › Vierter Abschnitt Gebühren für die Beratung und für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten § 28 StBGebV Prüfung von Steuerbescheiden Für die Prüfung eines Steuerbescheids erhält der Steuerberater die Zeitgebühr. Steuerberatervergütungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 27 Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten § 29 Teilnahme an Prüfungen und Nachschauen