Gesetze › StBGebV › Fünfter Abschnitt Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten § 32 StBGebV Einrichtung einer Buchführung Für die Hilfeleistung bei der Einrichtung einer Buchführung im Sinne der §§ 33 und 34 erhält der Steuerberater die Zeitgebühr. Steuerberatervergütungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 31 Besprechungen § 33 Buchführung