Registrierung bei der Steuerberaterplattform und Erstanmeldung am besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach
(1)
Die Registrierung bei der Steuerberaterplattform und die Erstanmeldung am besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach nach § 15 erfolgen in einem einheitlichen Vorgang.
(2)
Für die Registrierung bei der Steuerberaterplattform ist eine Identifizierung und Authentisierung erforderlich.
Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle