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§ 6 StBPPV

Nutzung für hoheitliche elektronische Verwaltungsleistungen

Die Bundessteuerberaterkammer und die Steuerberaterkammern können die Steuerberaterplattform für die Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Onlinezugangsgesetz nutzen. Zu diesem Zweck können sie auch auf die digitale Steuerberateridentität zurückgreifen.

Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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