Gesetze › StepVG § 10 StepVG Aufhebung der Stiftung Bei der Aufhebung der Stiftung vorhandenes Vermögen fließt dem Bund zu. Gesetz über die Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 9 Aufsicht über die Stiftung; Berichtspflicht § 11 Übergangsvorschriften