Gesetze › StFachAngAusbV › Abschnitt 3 Abschlussprüfung § 11 StFachAngAusbV Zeitpunkt (1) Die Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.(2) Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest. Steuerfachangestellten-Ausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 10 Prüfungsbereich „Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten“ § 12 Inhalt