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§ 13 StFachAngAusbV

Prüfungsbereich

Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

  1. 1.

    „Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“,

  2. 2.

    „Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten“,

  3. 3.

    „Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten“ sowie

  4. 4.

    „Wirtschafts- und Sozialkunde“.

Steuerfachangestellten-Ausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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