§ 8 StFachAngAusbV
Prüfungsbereiche
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
„Arbeitsabläufe organisieren“ und
- 2.
„Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten“.
Steuerfachangestellten-Ausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle