Gesetze › StGB › Allgemeiner Teil› Erster Abschnitt Das Strafgesetz› Erster Titel Geltungsbereich § 10 StGB Sondervorschriften für Jugendliche und Heranwachsende Für Taten von Jugendlichen und Heranwachsenden gilt dieses Gesetz nur, soweit im Jugendgerichtsgesetz nichts anderes bestimmt ist. Strafgesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 9 Ort der Tat § 11 Personen- und Sachbegriffe