Gesetze › StGB › Besonderer Teil› Sechster Abschnitt Widerstand gegen die Staatsgewalt §§ 116 bis 119 StGB (weggefallen) Strafgesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 115 Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen § 120 Gefangenenbefreiung