Gesetze › StGB › Besonderer Teil› Siebenter Abschnitt Straftaten gegen die öffentliche Ordnung § 144 StGB - Strafgesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 143 § 145 Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln