Gesetze › StGB › Besonderer Teil› Elfter Abschnitt Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen § 167a StGB Störung einer Bestattungsfeier Wer eine Bestattungsfeier absichtlich oder wissentlich stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Strafgesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 167 Störung der Religionsausübung § 168 Störung der Totenruhe