Gesetze › StGB › Besonderer Teil› Neunzehnter Abschnitt Diebstahl und Unterschlagung § 248 StGB - Strafgesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 247 Haus- und Familiendiebstahl § 248a Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen