§ 61 StGB
Übersicht
Maßregeln der Besserung und Sicherung sind
- 1.
die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus,
- 2.
die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt,
- 3.
die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung,
- 4.
- 5.
die Entziehung der Fahrerlaubnis,
- 6.
Strafgesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle