AdvoCite

§ 61 StGB

Übersicht

Maßregeln der Besserung und Sicherung sind

  1. 1.

    die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus,

  2. 2.

    die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt,

  3. 3.

    die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung,

  4. 4.

    die Führungsaufsicht,

  5. 5.

    die Entziehung der Fahrerlaubnis,

  6. 6.

    das Berufsverbot.

Strafgesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved