Gesetze › StGB › Allgemeiner Teil› Dritter Abschnitt Rechtsfolgen der Tat› Sechster Titel Maßregeln der Besserung und Sicherung› Freiheitsentziehende Maßregeln § 65 StGB - Strafgesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 64 Unterbringung in einer Entziehungsanstalt § 66 Unterbringung in der Sicherungsverwahrung