Gesetze › StGB › Allgemeiner Teil› Dritter Abschnitt Rechtsfolgen der Tat› Sechster Titel Maßregeln der Besserung und Sicherung› Freiheitsentziehende Maßregeln § 67f StGB Mehrfache Anordnung der Maßregel Ordnet das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, so ist eine frühere Anordnung der Maßregel erledigt. Strafgesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 67e Überprüfung § 67g Widerruf der Aussetzung